Der Besuch der „Kammerkonzerte Neuenhagen“ im Bürgerhaus Neuenhagen unterliegt nicht mehr behördlichen Einschränkungen, da im Land Brandenburg seit 3. April 2022 alle Zugangsbeschränkungen für den Besuch von „Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter“ aufgehoben wurden.
Aufhebung der Zugangsbeschränkungen
