Hinweis für unsere Gäste (2G-Regelung)

Gültigkeit: bis 01.04.22

Laut 2. SARS-CoV-2-EindV (Stand 14.01.2022) im Land Brandenburg gilt aktuell die 2G-Regelung beim Besuch von „Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter“.

Zutritt haben nur folgende Personen:

  1. Gegen COVID -19 Geimpfte (mit Zertifikat mit QR-Code nachzuweisen)
  2. Von COVID-19 Genesene (Nachweis mittels positivem PCR-Test, der laut RKI mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt)
  3. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  4. Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
    a) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    b) Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO ausgesprochen wurde (Nachweis mit schriftlichem ärztlichen Zeugnis im Original) und die vor und während der Veranstaltung eine FFP2-Maske zu tragen haben.

Im Bürgerhaus besteht aktuell generelle Maskenpflicht auch während der Veranstaltung.

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